Beitragsordnung

Auszug aus der Vereinssatzung

Die Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Jahr.
Die Mitgliedschaft wird nach Ablauf einer einmonatigen Probefrist mit dem 1. Tag des auf den Probemonat folgenden Monat gültig.
Wünscht der Eintretende einen sofortigen Beitritt gilt der 1. des Monats des Eintritts als Aufnahmezeitpunkt.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen und ist nur zum Jahresende möglich. Die Beiträge sind bis zum Jahresende zu berechnen.

A. Ordnung

§ 1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
     
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum ersten Januar des Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

  1. Kinder bis 18 Jahren -- 40,00 €
  2. Erwachsene ab 18 Jahre -- 60,00 €
  3. Familienbeitrag (mindestens 3 Personen) -- 120,00€
  4. Passives Mitglied -- 40,00€
  5. Ehrenmitglied -- frei

 

  1. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW e.V. (lsb h) und die GEMA in Höhe der vom LSB NRW festgelegten Sätze.
     
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum ersten Januar eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
     
  3. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis 01.0l. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. 
     
  4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 10,00 pro Mahnung erhoben.
     
  5. Das Mitglied erstellt eine Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften.
     
  6. Sollte ein Lastschrifteinzug zum Einzugszeitpunkt nicht möglich sein, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben.
     
  7. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
     
  8.  Aufnahmegebühr (einmalig): pro Anmeldeformular wird eine einmalige Gebühr von 10,00 € erhoben.

§ 4  Gebühren

  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelfall festzulegen sind.
     
  2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

§ 5 Vereinskonten

  1. Kreissparkasse Heinsberg
    IBAN: DE41 3125 1220 0000 4035 50
    BIC: WELADED1ERK
     
  2. Volksbank Mönchengladbach eG
    IBAN: DE02 3106 0517 6017 6760 14
    BIC: GENODED1MRB
     
  3. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

§ 6 Vereinseintritt

  1. Interessierte Sportler/innen haben die Möglichkeit einen Monat die Sportangebote kostenlos zu testen.
     
  2. Zum Eintritt in den Verein innerhalb des ersten Halbjahres des Kalenderjahres wird der volle Beitrag fällig.
     
  3. Zum Eintritt in den Verein innerhalb des zweiten Halbjahres des Kalenderjahres wird der halbe Beitrag fällig.

 

§ 7 Vereinsaustritt

  1. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich anzuzeigen und ist nur zum Jahresende möglich. Die Beiträge sind bis zum Jahresende zu berechnen.
     
  2. Die Kündigung ist nur gültig wenn der Vorstand diese schriftlich bestätigt hat.
     

B. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.24 in Kraft.

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